Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Bund fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben:
- Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für weitere 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR) erhalten Sie bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für weitere 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) erhalten Sie bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) pro Betrieb begrenzt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie halten die investiven Premiumanforderungen ein und gewährleisten dies in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig.
- Sie betreiben die geförderten Anlagen zweckentsprechend mindestens 12 Jahre.
- Sie dürfen mit dem Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung beginnen.
- Ihre Maßnahmen führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
- Sie erstellen ein Investitionskonzept durch eine sachverständige Person.
- Ihr Betrieb wirtschaftet erfolgreich und hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.
Antragstellung
Anträge konnten bis zum 31.08.2026 gestellt werden.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.