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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

vom: 21.05.2024

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

BAnz AT 28.06.2024 B6

Weblink zur Förderbekanntmachung

Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af- TP)

vom: 10.12.2018

Eisenbahn-Bundesamt

Stand: 07.04.2020

Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste für die die am zweiten Samstag des Dezembers jeden Jahres beginnende Netzfahrplanperiode zu stellen. Für den förderfähigen Zeitraum der Netzfahrplanperiode 2018 sowie die Netzfahrplanperiode 2019 kann der Förderantrag innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden.

Weblink zu den Ausführungsbestimmungen

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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