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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung des Mittelstands durch Darlehen (Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand – FRL DFM)

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), Einzelunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler zum Teil mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF) bei der Finanzierung von Investitionen und zusätzlichem Betriebsmittelbedarf.

Sie bekommen die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Mikrodarlehen: Finanzierung der Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz sowie zur Festigung junger Unternehmen oder einer freiberuflichen Existenz
  • Nachrangdarlehen Invest: Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen
  • Markteinführungsdarlehen: Vorhaben zur Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue oder Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen
  • Digitalisierungsdarlehen: Vorhaben zur digitalen Transformation

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem jeweiligen Förderbereich.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch direkt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) beziehungsweise über Ihre Hausbank.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT, Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Bitte beachten Sie darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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