Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften/LFAG-StB--Landesfinanzausgleichsgesetz – Straßenbau)
Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- förderfähige Projekte nach § 2 Nr. 1 und 5 LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Kreisstraßen und andere),
- Straßenkreuzungsmaßnahmen nach dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Landesstraßengesetz,
- verkehrswichtige zwischenörtliche Gemeindestraßen,
- Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von dem öffentlichen Verkehr dienenden kommunalen Straßen,
- Bau und Ausbau von Radwegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 % und 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss
- nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen sowie
- mit den damit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein.
- Ihr Projekt ist in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen.
- Sie planen Ihr Projekt bei flexibler Anwendung der technischen Regelwerke unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei.
Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.