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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften/LFAG-StB--Landesfinanzausgleichsgesetz – Straßenbau)

Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen

Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • förderfähige Projekte nach § 2 Nr. 1 und 5 LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Kreisstraßen und andere),
  • Straßenkreuzungsmaßnahmen nach dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Landesstraßengesetz,
  • verkehrswichtige zwischenörtliche Gemeindestraßen,
  • Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von dem öffentlichen Verkehr dienenden kommunalen Straßen,
  • Bau und Ausbau von Radwegen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 % und 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
  • nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
  • die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen sowie
  • mit den damit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein.
  • Ihr Projekt ist in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen.
  • Sie planen Ihr Projekt bei flexibler Anwendung der technischen Regelwerke unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei.

Antragstellung

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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