Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe
Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Thüringen
Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.
Die Förderung erhalten Sie für
- Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten,
- Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten,
- jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie
- Jagdwesen und jagdliches Brauchtum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
- Personen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen,
- Personen mit Jagdausübungsberechtigung in Thüringen sowie
- Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die erforderlichen Genehmigungen von Behörden und sonstige Erlaubnisse vor Antragstellung einholen.
Antragstellung
Die Anträge auf Förderung aus der Jagdabgabe sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres (Ausschlussfrist) für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.