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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Berlin

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete.

Die Förderung erhalten Sie für Sachmittel mit Bezug zu folgenden Einrichtungen und Anlagen:

  • Schulen einschließlich Horte,
  • Kindertagesstätten,
  • Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime,
  • Seniorenfreizeiteinrichtungen,
  • sonstige soziale Einrichtungen,
  • Sportanlagen,
  • Grünanlagen,
  • öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Mittel für Einzelmaßnahmen können Sie auch im Rahmen von FEIN-Pilotprojekten einsetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 3.500 je Einzelmaßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlichen Bezirksamt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie
  • gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und die Notwendigkeit der dafür eingesetzten Sachmittel beschreiben.
  • Sie beteiligen sich am Vorhaben durch ehrenamtlich erbrachte Leistungen.
  • Die angeschafften Gegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Berlin.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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