Förderung der Weiterbildung in Sachsen
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Sachsen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Weiterbildungsförderungsverordnung
vom: 15.05.2024
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
SächsGVBl. S. 472, die durch die Verordnung vom 07.08.2025 (SächsGVBl. S. 343) geändert worden ist
Anträge auf Förderung nach den §§ 8 bis 11 sind bis zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres schriftlich oder elektronisch entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Weblink zur Weiterbildungsförderungsverordnung
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.