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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der Weiterbildung in Sachsen

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Sachsen

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsförderungsverordnung

vom: 15.05.2024

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

SächsGVBl. S. 472, die durch die Verordnung vom 07.08.2025 (SächsGVBl. S. 343) geändert worden ist

Anträge auf Förderung nach den §§ 8 bis 11 sind bis zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres schriftlich oder elektronisch entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.

Weblink zur Weiterbildungsförderungsverordnung

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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