Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Beratung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Mobilität, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4
Weblink zur Förderrichtlinie
Bekanntmachung der Ersten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 12.12.2016
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 27.12.2016 B4
Weblink zur Förderrichtlinie
Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 25.11.2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 15.12.2022 B6
Weblink zur Förderrichtlinie
Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 17.02.2025
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 10.03.2025 B5
Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31.08. des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.