Förderung der Pflege vor Ort
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet: Brandenburg
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort
vom: 23.07.2025
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Für das laufende Haushaltsjahr können Anträge jeweils bis zum 30.11. gestellt werden.
Weblink zur Richtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.