Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Hamburg
Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.
Kurzzusammenfassung
Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.
Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).
Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
- einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
- einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
durchführen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
- Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
- Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
- Unternehmen bestimmter Branchen.
Antragstellung
Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.