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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Hamburg

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Kurzzusammenfassung

Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.

Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).

Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.

Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an

  • einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
  • einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)

durchführen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
  • Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
  • Unternehmen bestimmter Branchen.

Antragstellung

Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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