Förderung der Küsten- und Hochseefischerei
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Niedersachsen
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Küstenfischerei und der Hochseefischerei.
Der Fonds
- hilft Fischern bei der Erhöhung der Nachhaltigkeit ihrer Fischerei,
- unterstützt Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten,
- finanziert Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern,
- bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP),
- fördert eine ökologisch nachhaltige, Ressourcen schonende, innovative, wettbewerbsfähige und wissensbasierte Fischerei und Aquakultur,
- unterstützt die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik durch Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Datengrundlage sowie durch Begleitung, Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften,
- steigert die Beschäftigung und den territorialen Zusammenhalt in den von der Fischerei und der Aquakultur abhängigen Regionen an der Küste und im Binnenland,
- fördert die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 40 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Seefischerei,
- Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen,
- Fischereigenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz,
- wissenschaftliche, akademische oder technische Stellen oder Einrichtungen,
- öffentliche Einrichtungen sowie
- Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischerinnen oder Fischern und/oder mit Erzeugerorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Zu fördernde Vorhaben müssen mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021 – 2027 in Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sein.
Beachten Sie bei Vorhaben der Seefischerei bitte:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sein.
- Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein und Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Förderung und mindestens bis zum Abschluss der Bindungsfrist einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.
- Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber oder als mit der Geschäftsführung betraute Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein.
- Charterinnen oder Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten keine Förderung.
- Für die Kutterfischerei müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten.
Planen Sie investive Vorhaben, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens nachweisen.
Bei Vorhaben der Diversifizierung und Gewinnung neuer Einkommensquellen müssen Sie als Fischerin und Fischer für die Entwicklung Ihrer neuen Tätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen, über angemessene Berufsqualifikationen verfügen und Ihre Investitionen in Niedersachsen tätigen.
Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.