Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (NuTieFöRL M-V)
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (NuTieFöRL M-V)
vom: 20.08.2022 – VI 320-2
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 630 - 420
Fundstelle: AmtsBl. M-V 2022 S. 548
Der Antrag ist vollständig bis zum 30. November für das jeweils folgende Jahr bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.