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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Wenn Sie in Ihrer Erziehungsberatungsstelle Fachkräfte für die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Bayern

Wenn Sie in Ihrer Erziehungsberatungsstelle Fachkräfte für die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge:

  • mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700,
  • mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300,
  • mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in Ihrer Erziehungsberatungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen:
  • Beratung von Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Erziehung in der Familie,
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts,
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen,
  • Erziehungsberatung,
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
  • Ihre Erziehungsberatungsstelle müssen Sie
  • mit Fachkräften verschiedener Disziplinen besetzen, die ein psychologisches/psychotherapeutisches Universitätsstudium oder sozialpädagogisches Hochschulstudium mit Abschluss Master oder Bachelor (vormals Diplom) absolviert haben, oder
  • mit andere Fachkräften sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder medizinischer Studienrichtungen sowie mit Abschluss Heilpädagogik besetzen, sofern sie durch ihre Qualifikation das fachliche Profil der Beratungsstelle stärken, sowie
  • mit mindestens 3 Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Teamassistenz besetzen.
  • Sie nehmen – soweit möglich – Finanzierungsbeteiligungen Dritter in Anspruch und erbringen angemessene Eigenleistungen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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