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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Infrastruktur, Mobilität

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

vom: 15.07.2026

Bundesministerium für Verkehr

BAnz AT 24.07.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Zur Einreichung der Anträge ist eine Anmeldung mit der BundID oder über Mein Unternehmenskonto erforderlich.

Vollständige Anträge werden jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Jahres priorisiert.

Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt und genehmigt werden.

Die letzte Antragsmöglichkeit ist grundsätzlich der 30.06.2030.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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