Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Digitalisierung, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
vom: 15.07.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.07.2026 B3
Weblink zur Förderrichtlinie
Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Zur Einreichung der Anträge ist eine Anmeldung mit der BundID oder über Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Vollständige Anträge werden jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Jahres priorisiert.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt und genehmigt werden.
Die letzte Antragsmöglichkeit ist grundsätzlich der 30.06.2030.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.