Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet: Niedersachsen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
vom: 15.04.2025
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
? 34-57701/4 – VORIS 22510 ?
Weblink zur Richtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.