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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Förderbereich: Beratung, Digitalisierung, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Unternehmensfinanzierung

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)

vom: 28.05.2024

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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