Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Förderbereich: Beratung, Digitalisierung, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Unternehmensfinanzierung
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)
vom: 28.05.2024
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.