Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Mittelverwendung aus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 28.11.2025 B7
Zuwendungsanträge sind schriftlich unter Verwendung der von der BLE vorgegebenen Muster bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 an die BLE als Bewilligungsbehörde zu stellen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.