Förderung der Dorfmoderation
Für mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen zu zukunftsorientierten kommunalen Themen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet: Hessen
Für mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen zu zukunftsorientierten kommunalen Themen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen.
Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen, werden im Programm „Dorfmoderation“ gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 55 % bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 37.500 EUR.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und interkommunale Kooperationen innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum.
Die antragstellenden Kommunen dürfen nicht als Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Kommunale oder regionale Entwicklungskonzepte oder -strategien im Kontext weiterer Förderprogramme außerhalb der Dorfentwicklung
- Vorhaben ohne Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Antragstellung
Sie können Anträge ganzjährig stellen.
Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.