Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gemeinsame Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der Filmförderungsanstalt zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes
vom: 01.01.2019
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt
Weblink zur Förderrichtlinie
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Weblink zum Gesetz
Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
(§§ 2 Nr. 3, 121 FFG--Filmförderungsgesetz)
Stand: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
Förderanträge können laufend gestellt werden. Anträge für 2026 sind nicht mehr möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.