Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 14.01.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 03.02.2025 B3
Vollständige Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vertrags mit der Kontrollstelle einzureichen. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.