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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der ambulanten Hilfen

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:

  • ehrenamtlich getragene Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • Initiativen des Ehrenamts wie Seniorennetzwerke,
  • Initiativen der Selbsthilfe wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen,
  • Dienste, die Leistungen der Familienpflege und der Dorfhilfe erbringen, sowie
  • Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepten, an deren Durchführung ein besonderes Landesinteresse besteht.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.

Anträge richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres, im Falle eines Wiederholungsantrags bis spätestens zum 30.4. unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über den Stadt- oder Landkreis an das zuständige Regierungspräsidium.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Dienste sowie ehrenamtlich getragene Angebote, Initiativen und Selbsthilfe in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunaler Gebietskörperschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Ihren Einzugsbereich der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft anzeigen.
  • Sie müssen eine angemessene Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.
  • Zur Deckung der entstehenden Personal- und Sachausgaben müssen Sie angemessene Entgelte beziehungsweise Beiträge erheben und Leistungen von Dritten abrechnen, die mit diesen abgerechnet werden können.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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