Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte
Wenn Sie Benachteiligten eine Berufsausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Hamburg
Wenn Sie Benachteiligten eine Berufsausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Ausbildungsbetrieb bei der Ausbildung Benachteiligter in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis 150,00 EUR je Ausbildungsmonat.
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit erhalten Sie zudem eine Prämie in Höhe von 750,00 EUR.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Kammer.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung in Hamburg gemeldet sein.
- Sie erhalten die Förderung nur für Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
- Die Auszubildenden dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweichen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.