Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)
Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden nach dem jeweils geltenden GAP-Strategieplan.
Sie können die Förderung für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus auf folgenden Flächen erhalten:
- Ackerflächen
- Grünlandflächen
- Gemüseanbauflächen
- Dauer- und Baumschulkulturen
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung wird durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Internet bekannt gemacht.
Die erhöhte Förderung bei der Einführung des ökologischen/biologischen Landbaus können Sie für die Zeit der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau für maximal 2 Jahre bekommen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 15.5. über das webbasierte Antragsportal DIANAweb ein. Vorher müssen Sie einmalig einen Teilnahmeantrag bis zum 15.12. des Vorjahres stellen. Die Bewilligung erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen liegen und landwirtschaftlich mit ökologischen Anbauverfahren genutzt werden.
- Sie bekommen die Förderung für einen Schlag mit einer Mindestgröße von 0,3 Hektar.
- Sie müssen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.