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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen

Förderbereich: Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalkosten,
  • Reisekosten,
  • Kosten für Informationstechnik,
  • projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
  • anteilige Ausgaben für Leitung und für Verwaltung des Personals im Projekt

im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000.

Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten

  • bis zu 90 Prozent im 1. und 2. Jahr,
  • bis zu 75 Prozent im 3. Jahr,
  • bis zu 50 Prozent im 4. und 5. Jahr.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eine Förderung erhalten Sie für maximal eine Personalstelle für kommunales Flächenmanagement je Kreis oder kreisfreier Stadt.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung über die ganze Projektlaufzeit sichern.
  • Sie erhalten keine Förderung für Stellen oder Projekte, die vor Förderbeginn bereits etabliert waren.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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