Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)
Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Sie bekommen die Förderung für
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
- Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,
- sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie
- Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.
Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- kommunale Zusammenschlüsse sowie
- Wasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig werden.
- Für einzelne Maßnahmen sind darüber hinaus auch
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz
antragsberechtigt.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.