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Ausschreibungen Nationale Förderung

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind und die Modernisierung, energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihres Wohnungsbestands planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Privatpersonen

Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Saarland

Wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind und die Modernisierung, energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihres Wohnungsbestands planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft bei Investitionen in die Modernisierung und Sanierung Ihres Wohnungsbestands.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Modernisierungsmaßnahmen,
  • energetische Maßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen,
  • Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Die Kreditvergabe erfolgt unter Einbindung der Verwalterin oder des Verwalters direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen müssen an grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland durchgeführt werden.
  • Als Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen Sie über eine ausreichende Bonität.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.
  • Für die zu finanzierende Maßnahme und die zu stellenden Sicherheiten müssen entsprechende Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer vorliegen. Diese Beschlüsse müssen mit einer Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent der MEA erfolgen.
  • Geplante energetische Sanierungen lassen Sie von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen (zum Beispiel eine Energieberaterin und ein Energieberater oder eine Architektin und ein Architekt) bestätigen.
  • Wenn Ihre Maßnahmen von der KfW gefördert werden, müssen die aktuellen Mindestanforderungen der KfW-Programme erfüllt werden.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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