Film- und Medienförderung in Hamburg und Schleswig-Holstein
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Hamburg, Schleswig-Holstein
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich:
- Autoren und Autorinnen,
- Regisseure und Regisseurinnen,
- Produzenten und Produzentinnen,
- Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind oder Kleinstunternehmen gemäß Definition der EU,
- kleinere und mittlere Produktionsfirmen oder Entwicklerstudios,
- Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie
- Hamburger Kinos und Abspielstätten.
Für die verschiedenen Förderbereiche wie
- Entwicklung,
- Produktion,
- Auswertungsmaßnahmen,
- Abspiel und Präsentation,
- Weiterbildung und Qualifizierung
gelten die jeweiligen in der Richtlinie genannten Einzelbestimmungen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinien für Film- und Medienförderung
Stand: Januar 2025
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu festen Abgabeterminen (siehe weiterführenden Weblink) bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ein.
Weblink zur Richtlinien
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.