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Ausschreibungen Nationale Förderung

Film- und Medienförderung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen, Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Hamburg, Schleswig-Holstein

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich:

  • Autoren und Autorinnen,
  • Regisseure und Regisseurinnen,
  • Produzenten und Produzentinnen,
  • Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind oder Kleinstunternehmen gemäß Definition der EU,
  • kleinere und mittlere Produktionsfirmen oder Entwicklerstudios,
  • Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie
  • Hamburger Kinos und Abspielstätten.

Für die verschiedenen Förderbereiche wie

  • Entwicklung,
  • Produktion,
  • Auswertungsmaßnahmen,
  • Abspiel und Präsentation,
  • Weiterbildung und Qualifizierung

gelten die jeweiligen in der Richtlinie genannten Einzelbestimmungen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinien für Film- und Medienförderung

Stand: Januar 2025

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH

Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu festen Abgabeterminen (siehe weiterführenden Weblink) bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ein.

Weblink zur Richtlinien

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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