Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT
Fördergeber: EU
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage (Auszug)
Europäische territoriale Zusammenarbeit – URBACT
Ziel und Gegenstand
URBACT ist ein europäisches Austausch- und Lernprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Programm unterstützt Städte aller Größen, gemeinsame Lösungen für städtische Herausforderungen zu erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei im Zeitraum von 2021 bis 2027 die Ziele für gerechtere, grünere und produktivere Städte.
Es handelt sich um ein operationelles Programm für die im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgenden Strukturinterventionen der EU in allen Mitgliedstaaten unter Beteiligung Norwegens und der Schweiz. Die konkrete Zusammenarbeit der Städte erfolgt im Rahmen von Netzwerken.
URBACT ist auf vier Hauptziele ausgerichtet:
- Schaffung von Strukturen für die Umsetzung der Politik: Verbesserung der Fähigkeit der Städte, nachhaltige städtische Politiken und Praktiken auf integrierte und partizipative Weise zu verwalten.
- Politikgestaltung: Verbesserung der Gestaltung nachhaltiger städtischer Politiken und Praktiken.
- Politikumsetzung: Verbesserung der Umsetzung integrierter und nachhaltiger städtischer Strategien und Maßnahmen.
- Aufbau und Austausch von Wissen: Sicherstellen, dass Praktiker und Entscheidungsträger auf allen Ebenen Zugang zu Wissen haben und Know-how zu allen Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen können, um die Stadtentwicklungspolitik zu verbessern.
Antragsberechtigte
Antragsteller können sein:
- Städte, Gemeinden, Stadtbezirke, Regionen und Ballungsräume,
- lokale Agenturen, die als (halb-)öffentliche Institutionen von einer Kommune gegründet wurden oder in ihrem Besitz sind und die in ihrem Auftrag für städtische Themen zuständig sind (z.B. Wirtschaftsförderung, Energieversorgung, Gesundheits- oder Verkehrsdienste, etc.),
- regionale oder nationale Behörden, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind, sowie
- Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die mit städtischen Fragestellungen befasst sind.
Die Teilnehmer können aus allen 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz stammen.
Voraussetzungen
In jedem Netzwerk übernimmt eine Stadt die Federführung („Lead Partner“). Zudem müssen die Städtepartner die Mehrheit in einem Netzwerk bilden – maximal drei Partner pro Netzwerk dürfen keine Städte sein. Wichtig ist auch die geografische Ausgewogenheit von Partnern aus weniger entwickelten oder Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen. In jedem Netzwerk können jeweils bis zu maximal zwölf Partner mitarbeiten.
Art und Höhe der Förderung
Förderfähig sind schwerpunktmäßig Forschung und Innovation, CO2-arme Wirtschaft, Umweltschutz und Ressourceneffizienz, soziale Integration und Armutsbekämpfung sowie Beschäftigungsförderung und Arbeitsmobilität. 30 Prozent des Budgets stehen jedoch für alle Themen der Stadtentwicklung offen, die einen „Bottom-up-Ansatz“ verfolgen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.