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Ausschreibungen Nationale Förderung

Etablierung von Familienzentren

Wenn Sie in Hessen ein Familienzentrum einrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Hessen

Wenn Sie in Hessen ein Familienzentrum einrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Einrichtungen für Menschen aller Generationen und Kulturen als Familienzentren etablieren möchten.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung und Inbetriebnahme von weiteren Familienzentren als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in Hessen unter besonderer Berücksichtigung der Etablierung von Familienzentren im ländlichen Raum und
  • die strukturelle, qualitative und nachhaltige Sicherung der familienbezogenen Angebote und Maßnahmen in den bestehenden Familienzentren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 18.000 pro Einrichtung und Jahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Kassel.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und gemeinnützige Träger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie bieten auf der Grundlage eines Konzeptes und der Bedarfslage im Sozialraum Angebote einer ganzheitlichen familienbezogenen Infrastruktur an oder entwickeln diese weiter und arbeiten auf der Basis des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes.
  • Sie müssen die Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil (zum Beispiel Vereine, Familienbildungsstätten, Migrationsdienste, Jugendhilfe, Sozial- und Gesundheitswesen, Sport, Kultur) gewährleisten.
  • Das Familienzentrum wird von einer pädagogischen, sozialen oder anderen qualifizierten Fachkraft geleitet und bietet entsprechende Räumlichkeiten.
  • Sie weisen nach, dass Ihr hauptamtliches Personal regelmäßig an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt.
  • Das von Ihnen betriebene Familienzentrum muss Angebote mit einem generationenübergreifenden sowie interkulturell sensiblen Ansatz bereithalten,
  • die sich mindestens an Familien, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Paare und Alleinstehende als Zielgruppe richten,
  • die als Kurse, offene Treffs, Veranstaltungen, Informations-, Beratungs- und Kinderbetreuungsangebote, Mittagstisch, Ferienangebote stattfinden und
  • die regelmäßig an mindestens 3 Tagen der Woche zu familienfreundlichen Öffnungszeiten stattfinden und in der Woche mindestens 6 Kurse, Beratungen, Veranstaltungen und so weiter (mit je 2 Unterrichtseinheiten) umfassen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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