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Ausschreibungen Nationale Förderung

ESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“

In den geförderten Projekten setzen qualifizierte Elternbegleiter:innen Angebote der Bildungsbegleitung für Familien um. Zusammen mit den geförderten Koordinierungsstellen entstehen Netzwerke der Elternbegleitung im Sinne kommunaler Präventionsketten.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung

Fördergebiet: Bundesweit

In den geförderten Projekten setzen qualifizierte Elternbegleiter:innen Angebote der Bildungsbegleitung für Familien um. Zusammen mit den geförderten Koordinierungsstellen entstehen Netzwerke der Elternbegleitung im Sinne kommunaler Präventionsketten.

Kurzzusammenfassung

Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Gerade die frühe Kindheit ist Wegweiser für den späteren Bildungsweg von Kindern. Eine frühzeitige und individuelle Entwicklungsförderung verbessert nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Gerade sozial und ökonomisch benachteiligte Familien bedürfen in der Regel eine systematische Unterstützung, um ihren Kindern in der Bildungsentwicklung eine ausreichende Förderung zu gewährleisten. Gezielte Interventionen in Form niedrigschwelliger Unterstützungsmaßnahmen sind hier ein wirksames Mittel, um Teilhabe- und Bildungschancen zu ermöglichen.

Mit dem ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ setzt das Bundesfamilienministerium die erfolgreiche Arbeit der Elternbegleitung über ein bundesweites Standortprogramm fort. Elternbegleiter:innen sind qualifizierte pädagogische Fachkräfte. Sie sind vor Ort in Kitas, Familienzentren oder anderen Einrichtungen der Familienbildung aktiv. Sie hören zu, bauen Brücken und helfen mit aufsuchenden Angeboten dort, wo Unterstützung bei Erziehungs- und Bildungsübergangsthemen entlang der unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Kindes gebraucht wird. Vor allem durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Elternbegleitung ist ein präventiver Ansatz, der durch Bildungswegbegleitung nicht nur die Kinder, sondern die Familien als Ganze dabei unterstützt, informierte Bildungsentscheidungen zu treffen und Armutsrisikolagen zu überwinden.

Ziel des ESF Plus-Programms ElternChanceN ist die bessere Vernetzung und Etablierung von Elternbegleitung vor Ort. Von 2022 bis 2028 steht dabei die stärkere kommunale Einbindung präventiv wirkender Elternbegleitung durch kooperative Arbeitsformen mit sozialen Partnerinnen und Partnern im Mittelpunkt. Neben der Vernetzung mit dem Jugendamt, weiteren Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäusern oder Migrationsberatungen, legt das Programm den Schwerpunkt auf die Kooperation mit Grundschulen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberichtigt sind Kommen und freie Träger der Kinder und Jugendhilfe

Antragstellung

Das Interessensbekundungsverfahren der 2. Förderphase fand vom 09.09.2024 bis 13.11.2024, 15:00 Uhr statt.

Das Interessensbekundungsverfahren für die beiden Förderphasen im ESF-Plus-Programm ElternChanceN ist abgeschlossen:

  • Registrierung im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links)
  • Einreichung der Interessensbekundung mit Vorhabenkonzept und Begleitschreiben des Jugendamts über das Förderportal Z-EU-S
  • Nach formaler Prüfung der Interessensbekundungen folgt die Auswahl der Vorhaben mittels unabhängiger Gutachter:innen und Berücksichtigung von regionalen Verteilungsschlüsseln, wie beispielsweise Anteil Kinder unter 12 Jahren pro Bundesland.
  • Ausgewählte Projekte werden zur Antragsstellung über das Förderportal Z-EU-S aufgefordert.
  • Stellung des Antrags und Zulieferung entsprechender Unterlagen inkl. Finanzplan über das Förderportal Z-EU-S
  • Erlass der Bescheide durch das BAFzA und Versand an die Träger.

Hinweis: Alle Details und Hilfestellungen zum Interessensbekundungsverfahren und Antragsverfahren sind in den entsprechenden Ausfüllhilfen im Förderportal Z-EU-S zu finden: Siehe unter weiterführende Links

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Anlage zum Antrag auf Projektförderung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Kofinanzierungserklärung (Drittmittel)
  • Bonitätserklärung inkl. Anlagen
  • Nachweise Personal
  • Arbeitsverträge
  • Zahlungsfluss-/Gehaltsnachweise
  • Arbeitsplatzbeschreibung/Personalbogen
  • Subventionserhebliche Erklärung zum Ausschluss einer Doppelförderung
  • Erklärung zur Achtung der Charta der Grundrechte der EU (GRC)

Gültigkeitsdauer

  • Förderphase vom 01.06.2022 bis 31.05.2025
  • Förderphase vom 01.06.2025 bis 31.05.2028

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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