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Ausschreibungen Nationale Förderung

ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 1: Förderung für Kommunen)

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027

vom: 24.08.2026

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BAnz AT 07.09.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Projekte erfolgt zweistufig. Es besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung.

In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 28.02.2027.

Die für eine Förderung geeigneten Interessenbekundungen werden vom BMBFSFJ--Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung elektronisch mitgeteilt.

Die aus den Interessenbekundungen ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in elektronischer Form über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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