ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 1: Förderung für Kommunen)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027
vom: 24.08.2026
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 07.09.2026 B1
Weblink zur Förderrichtlinie
Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Projekte erfolgt zweistufig. Es besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung.
In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.
Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 28.02.2027.
Die für eine Förderung geeigneten Interessenbekundungen werden vom BMBFSFJ--Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung elektronisch mitgeteilt.
Die aus den Interessenbekundungen ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in elektronischer Form über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.