Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
Wenn Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind und einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen möchten, um eine Wohnung zu beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Berlin
Wenn Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind und einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen möchten, um eine Wohnung zu beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin unterstützt Sie als einkommensschwachen Haushalt beim Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Sie erhalten die Förderung vorrangig für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Zudem können Sie eine Förderung beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mieterhaushalte in einem Bestandsgebäude nach dessen Erwerb durch eine Wohnungsbaugenossenschaft erhalten.
Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Betrags, mit dem Sie zur Überlassung einer Wohnung genossenschaftliche Geschäftsanteile erwerben oder projektbezogene Beteiligungen leisten.
Der Mindestbetrag für das Darlehen beträgt EUR 2.000, seine maximale Höhe EUR 50.000 je Haushalt.
Auf den ausgezahlten Betrag des Darlehens erhalten Sie bei fortbestehendem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags.
Ihren Antrag reichen Sie bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Erwerbende von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Berlin, die in einem Haushalt mit gültigem Wohnberechtigungsschein für Berlin leben.
Der Wohnraum muss in Berlin liegen.
Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Berliner Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.