Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
- Von der Antragstellung ausgenommen sind die Länder.
- Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich.
- Ihr Projekt hat Modellcharakter.
- Ihr Vorhaben hat Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland.
- Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
- Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Antragstellung
Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.