Index › EU-Ausschreibungen › erp-bremer-foerderkredit-kmu-mit-haftungsfreistellung-erp-bfkh-kmu
Ausschreibungen Nationale Förderung

ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bremen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Baumaßnahmen,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
  • Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung.

Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 % möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 % die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 % trägt Ihre Bank. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) mit einer Haftungsfreistellung von 50 % . Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf 2,5 Millionen EUR (2.500.000 EUR) pro Vorhaben begrenzt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • natürliche Personen und
  • junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen.
  • Die Investition muss zu einem länger andauernden Erfolg Ihres Unternehmens führen.

Antragstellung

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare der Bremer Aufbau-Bank (seihe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags