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Ausschreibungen Nationale Förderung

Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung

Fördergebiet: Saarland

Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand,
  • Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente,
  • Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung,
  • Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz,
  • Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie
  • Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.

Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.

Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie
  • Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen müssen Sie sich mit dem Landesdenkmalamt abstimmen.
  • Das Landesdenkmalamt muss die ausgeführten Arbeiten abnehmen.
  • Ihr Kulturdenkmal muss sich im Saarland befinden. Handelt es sich um ein bewegliches Kulturdenkmal, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn es überwiegend im Saarland aufbewahrt oder betrieben wird.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht beginnen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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