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Ausschreibungen Nationale Förderung

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Beratung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN)

vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 23.12.2024 B2

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrags.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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