Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die hochinnovativ und mit einem erheblichen Realisierungsrisiko verbunden sind.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Vergabe von Tätigkeiten der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (ISB-Programm Innovationsgutschein – FuE-Auftrag),
- Studien zur Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines FuE-Vorhabens (ISB-Programm InnoTop, Modul Durchführbarkeitsstudien) und
- Vorhaben der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung, die neue, wesentlich geänderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben (ISB-Programm InnoTop, Modul FuE-Vorhaben).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Innovationsgutscheinen: 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 40.000 EUR,
- bei Durchführbarkeitsstudien: 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 80.000 EUR; der Fördersatz wird bei mittleren Unternehmen um 10 % und bei kleinen Unternehmen um 20 % erhöht,
- bei FuE-Vorhaben: in Abhängigkeit von Vorhaben und Größe des Unternehmens bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 700.000 EUR je Einzelvorhaben,
- klimaschützenden FuE-Vorhaben (Klimabonus RheinlandPfalz): in Abhängigkeit von Vorhaben und Größe des Unternehmens bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 800.000 EUR je Einzelvorhaben.
Sie können die Innovationsgutscheine und die Förderung für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben miteinander kombinieren. Die Teilvorhaben müssen dafür aufeinander aufbauen, jedes Teilvorhaben braucht ein abgegrenztes Teilthema. Eine Doppelförderung von Ausgaben muss ausgeschlossen sein.
Sie können den Innovationsgutschein nur einmal im Kalenderjahr beantragen.
Sie bekommen einen Zuschuss für die Umsetzung einer Durchführbarkeitsstudie oder eines FuE-Vorhaben erneut, wenn Sie den Verwendungsnachweis für das vorangegangene geförderte Vorhaben vorgelegt haben. Als großes Unternehmen dürfen Sie zudem in den 3 Jahren vor einer Antragstellung keine Mittel aus dem Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) erhalten haben.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Vorrangig gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU sowie
- kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCap), bei der Umsetzung von FuE-Vorhaben beziehungsweise Durchführbarkeitsstudien.
Große Unternehmen können bei der Durchführung von FuE-Vorhaben oder Durchführbarkeitsstudien gefördert werden, wenn das Vorhaben von großer Bedeutung für das Land ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Den Innovationsgutschein können Sie bekommen, wenn Sie die umsetzungsorientierten FuE-Tätigkeiten aufgrund fehlender personeller und sächlicher Grundausstattung nicht selbst erbringen können. Falls Sie im Rahmen eines größeren FuE-Auftrags mit anderen Unternehmen kooperieren, können Sie Ihre Innovationsgutscheine kumulieren.
- Ihr Vorhaben muss
- den Stand der Technik fortschreiben,
- ein erhebliches Realisierungsrisiko für Sie darstellen,
- mittelfristig eine erfolgreiche wirtschaftliche Verwertbarkeit und angemessene Wertschöpfung in Ihrem Betrieb erkennen lassen,
- zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft beitragen oder hochwertige Arbeitsplätze sichern oder schaffen.
- Sie müssen über die notwendige personelle, finanzielle und materielle Grundausstattung verfügen, um die Durchführung des FuE-Vorhabens zu gewährleisten.
- Das zu entwickelnde Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung muss für den Markt der Europäischen Union neu sein (ausgenommen hiervon sind FuE-Aufträge an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen).
- Ihr Betrieb, in dem Sie das Projekt umsetzen, muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Antragstellung
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an die ISB zu richten und elektronisch über das online EFRE-Kundenportal 2021 – 2027 zu stellen (siehe weiterführende Links).
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.