Digitalbonus Bayern
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen
Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bayern
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
vom: 27.06.2024
zuletzt geändert am: 07.10.2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 24-7305/224 (BayMBl. Nr. 315)
Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.
Weblink zur Richtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.