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Ausschreibungen Nationale Förderung

Digitalbonus Bayern

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen

Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bayern

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“

vom: 27.06.2024

zuletzt geändert am: 07.10.2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Az. 24-7305/224 (BayMBl. Nr. 315)

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.

Weblink zur Richtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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