Denkmalförderung (RL DFö)
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Sicherung, dem Erhalt, der Pflege und der Nutzbarmachung sächsischer Kulturdenkmale und des damit verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals,
- Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen sowie restauratorische Untersuchungen,
- Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb eines Denkmalschutzgebietes,
- technische Maßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder von Teilen des Denkmals erforderlich sind,
- Maßnahmen, um die durch Bergung aus einem Denkmal gewonnenen und wiederverwendbaren Teile in einen neuen ganzheitlichen oder fragmentarischen Zusammenhang zu stellen,
- Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege,
- Maßnahmen, um archäologische Kulturdenkmale zu dokumentieren, zu sichern und falls erforderlich auszugraben,
- Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche zum Schutz darunterliegender archäologischer Sachzeugen sowie
- Maßnahmen aufgrund von Verfügungen nach § 11 Absatz 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes im Rahmen einer Ersatzvornahme.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen eines allgemeinen Landesprogramms Denkmalpflege sowie im Sonderprogramm Denkmalpflege für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen und die in den Bereich des Bundes und der Europäischen Union fallen, sowie für Maßnahmen von landesweiter Bedeutung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für den denkmalbedingten Mehraufwand.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmales
- Besitzerinnen und Besitzer (Nutzungsberechtigte) eines Kulturdenkmals.
Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme.
Auch als Träger von unteren Denkmalschutzbehörden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anträge stellen.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen.
- Sie müssen vor Beginn der Maßnahme notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen vorlegen.
Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag für das Landesprogramm bis zum 30. Oktober für das folgende Jahr an die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.