Index › EU-Ausschreibungen › denkmalfoerderrichtlinie
Ausschreibungen Nationale Förderung

Denkmalförderrichtlinie

Wenn Sie Investitionen in die Erhaltung von Denkmalen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung

Fördergebiet: Hessen

Wenn Sie Investitionen in die Erhaltung von Denkmalen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei denkmalpflegerischen Vorhaben an hessischen Kulturdenkmälern oder an Teilen von diesen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie für denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt von der Dringlichkeit der Maßnahme und der Bedeutung des Kulturdenkmals ab.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 31.1. eines Jahres an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer und erbbauberechtigte Personen des Kulturdenkmals,
  • Inhaberinnen und Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts,
  • Inhaberinnen und Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages bei kleineren Vorhaben,
  • Inhaberinnnen und Inhaber eines auf mindestens 25 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages, wenn sich das Kulturdenkmal im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder des Landes Hessen befindet,
  • untere Denkmalschutzbehörden, um Ersatzvornahmen nach § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) durchzuführen, soweit deren Haushaltsmittel hierfür erschöpft sind.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer, ausländische Staaten sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die zu fördernde Erhaltungsmaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) abstimmen.
  • Ihnen liegen die nach dem HDSchG erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen vor.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags