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Ausschreibungen Nationale Förderung

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen zur digitalen Transformation.

Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung,
  • Anschaffung notwendiger Hardware und Software,
  • die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 250.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern.
  • Mit dem geplanten Vorhaben müssen Sie
  • komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren,
  • neue Geschäftsmodelle einführen oder
  • bestehende Geschäftsmodelle verbessern.

Nicht gefördert werden

  • die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben,
  • Personalkosten,
  • Betriebsstätten außerhalb Sachsens,
  • Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen,
  • IKT-Grundausstattung,
  • Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons,
  • Maßnahmen zum Onlinemarketing,
  • Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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