Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
Fördergeber: Land
Förderart: Sonstige
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Privatpersonen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Beratung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet: Berlin
Rechtsgrundlage
Coaching in der Vorgründungsphase
Ziel und Gegenstand
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt, Antidiskriminierung fördert Coachingleistungen für arbeitslose Existenzgründer in der Vorgründungsphase. Die Förderung soll sowohl den Aufbau einer unternehmerischen Vollexistenz als auch eine selbstständige Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung unterstützen.
Ziel ist es, die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie zu minimieren.
Das Coaching sieht drei aufeinander aufbauende Schritte vor, die nacheinander durchlaufen werden:
- Orientierungsgespräch,
- Assessment,
- Coaching.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche, bislang arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Berlin.
Voraussetzungen
Für die beabsichtigte Gründung darf noch keine Anmeldung desselben Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein, in Fällen freier Berufe noch keine Anmeldung zur steuerlichen Veranlagung.
Gründungswillige müssen mit dem Ansprechpartner vor Antragstellung ein Orientierungsgespräch führen und ihr Gründungsvorhaben darlegen. Die Bewerber durchlaufen dann ein viertägiges Assessment. Der Existenzgründer kann nur ein Coaching erhalten, wenn im Anschluss an das Assessment eine Empfehlung für ein unterstützendes Coaching ausgesprochen wird.
Coachingleistungen können nur durch beim Programmträger gelistete Einrichtungen beziehungsweise Coaches erbracht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Coachingleistungen.
Im Rahmen der Förderung können bis zu 30 Stunden beauftragt werden.
Antragsverfahren
Ansprechpartner ist die zgs consult GmbH.
Quelle
Informationen der zgs consult GmbH, Stand Februar 2022.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.