Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Fördergeber: Bund
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
vom: 17.08.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 03.09.2026 B1
Weblink zur Richtlinie
KfW-Merkblatt
BEG Nichtwohngebäude Kredit
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude (263)
Weblink zum Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.