Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Fördergeber: Bund
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau ?
vom: 12.11.2025
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BAnz AT 12.12.2025 B5
Weblink zur Förderrichtlinie
Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau ?
vom: 15.06.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BAnz AT 29.06.2026 B4
Weblink zur Richtlinie
KfW-Merkblatt zum Klimafreundlichen Neubau – Nichtwohngebäude (299)
Weblink zum KfW-Merkblatt (PDF)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.