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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Thüringen

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Thüringen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, an denen das Land ein besonderes Interesse hat. In Ausnahmefällen verbürgt der Freistaat auch die Übernahme von Mehrheitsanteilen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von

  • Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen,
  • Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt

  • maximal 80 Prozent des Kredits, wobei der zu verbürgende Kredit mindestens EUR 3 Millionen betragen muss,
  • bis zu 60 Prozent des Kredits bei Mietkauf- und Leasing-Verträgen sowie bei der Übernahme von Mehrheitsanteilen an anderen Unternehmen.

Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die PricewaterhouseCoopers GmbH.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie legen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor, das die Rückzahlung der Kredite erwarten lässt.
  • Ihnen fehlt es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens.
  • Sie nehmen vorrangig eine Bürgschaft aus dem Bürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder in Anspruch.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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