Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)
Wenn Sie als Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätiger, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bremen
Wenn Sie als Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätiger, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bremer Aufbau-Bank entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtung der Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Verein oder Einrichtung ohne Erwerbszweck mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie für
- Investitionen,
- Betriebsmittel und Avale,
- die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie
- die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.
Auch Garantien und sonstige Gewährleistungen können übernommen werden.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kredits oder Ausfalls. Besprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, wenn Sie eine höhere Absicherung benötigen. Die Bremer Aufbau-Bank übernimmt Bürgschaften ab EUR 1,25 Millionen.
Wenden Sie sich für eine Antragstellung an Ihr Kreditinstitut. Dieses reicht die Anträge bei der Bremer Aufbau-Bank ein.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Anträge stellen können Sie als
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- sonstige Einrichtung der Wirtschaft,
- Angehörige der Freien Berufe,
- Verein und Einrichtung ohne Erwerbszweck.
Auch Personen, die sich an Unternehmen beteiligen, können eine Bürgschaft erhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie können mit der Bürgschaft Kredite absichern, wenn Ihnen andere bankmäßige Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus dürfen keine Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen verfügbar sein.
- Sie müssen als Unternehmen kreditwürdig sein und die Rückzahlung des verbürgten Kredits gewähren.
- Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie alle zumutbaren Sicherheiten stellen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.