Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV premium
Wenn Sie als bonitätsstarkes Unternehmen oder bonitätsstarke freiberuflich Tätige oder bonitätsstarker freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit eine...
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als bonitätsstarkes Unternehmen oder bonitätsstarke freiberuflich Tätige oder bonitätsstarker freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten für
- Investitionen,
- Warenbestände,
- Betriebsmittel,
- Avale.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen EUR 500.000 und EUR 2 Millionen.
Der Verbürgungsgrad beträgt bis zu 50 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages.
Den Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragstellung ist auch online möglich.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben dient der Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Als Sicherheit muss das Unternehmen
- Bürgschaften der Inhaberinnen und Inhaber sowie der tätigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter vorlegen,
- Rechte und Ansprüche aus Risikolebensversicherungen abtreten,
- bankübliche Sicherheiten stellen.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.