Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit kurzfristig eine Bürgschaft übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit kurzfristig eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten für
- Investitionen,
- Warenbestände,
- Betriebsmittel,
- Avale.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einem Umfang von 70 Prozent des einzelnen Kreditbetrages.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 437.500 EUR.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre und bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Den Antrag richten Sie in digitaler Form über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Bürgschaftsbewilligung innerhalb von 72 Stunden.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Ort Ihrer Investition liegt in Mecklenburg-Vorpommern.
- Sie legen einen Jahresabschluss vor, der höchstens 18 Monate alt ist.
- Sie verfügen über positives Eigenkapital.
- Ihr Unternehmen weist einen Gewinn von mindestens 1,00 EUR aus,
- Der erweiterte Cashflow nach saldierten Entnahmen sichert die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses oder der aktuellen betriebswirtschafltichen Auswertung (BWA).
- Ihr Unternehmen weist keine Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder eidesstattliche Versicherungen auf.
- Der Creditreform-Index Ihres Unternehmens ist kleiner als 320,
- Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Anteilskäufe von Unternehmen, Existenzgründungs- oder Umschuldungskredite ab.
Folgende Vorhaben werden nicht verbürgt:
- Pflegeeinrichtungen,
- neue Hotels und Pensionen,
- Ferienhäuser/-wohnungen und Campingplätze,
- die Schaffung zusätzlicher Bettenkapazität,
- Kapazitätserweiterungen in Rehabilitationseinrichtungen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.