Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Brandenburg
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens können Sie Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, wobei der Kreditbetrag die Höhe von EUR 400.000 nicht übersteigen darf.
Ihren Antrag stellen Sie bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung Ihres Vorhabens.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Sie müssen alle zumutbaren Sicherungen stellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite und Kreditablösungen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.