Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Wenn Sie in Brandenburg Investitionen im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Brandenburg
Wenn Sie in Brandenburg Investitionen im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Mit dem Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum können Sie Investitionen in Brandenburg langfristig finanzieren.
Sie erhalten die Förderung für folgende Programm-Bausteine:
- Landwirtschaft „Wachstum“ mit Zinsbonus für Junglandwirte,
- Landwirtschaft „Nachhaltigkeit“,
- Agrar- und Ernährungswirtschaft „Wachstum und Wettbewerb“,
- Agrar- und Ernährungswirtschaft „Umwelt- und Verbraucherschutz“,
- Neue Energien „Energie vom Land“,
- Produktionssicherung.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen pro Kreditnehmerin/Kreditnehmer und Jahr. Sie können damit bis zu 100 Prozent Ihrer Kosten finanzieren.
Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre.
Die Kredite werden für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren durch die ILB um bis zu 0,20 Prozent nominal per annum zinsvergünstigt.
Als junge Landwirtin oder junger Landwirt unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin beziehungsweise Einzelunternehmer tätig sind.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Energieproduktion gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.
- Als Betrieb, der ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet hat, Sanierungsfall oder Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten Sie keine Förderung.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.